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| Montag, 06.09.2010 |
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Mitgliedschaft |
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Grundlage für die ordentliche Spielberechtigung auf der Golfplatzanlage ist der Erwerb einer Aktie an der Burgwedeler Golf AG und die damit verbundene Mitgliedschaft im Golf-Club. Die vinkulierten Namensaktien können vererbt und veräußert werden. Die Zahl der Aktien ist auf 700 begrenzt. Sachwerte der AG sind die Golfplatzanlage und das Clubhaus, das auf einem Erbbaugrundstück in Größe von ca. 3.000 m2 errichtet worden ist. Die AG ist schuldenfrei.
Beim Kauf einer Aktie ist der Club behilflich. Wir stellen den Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern her, die ihre Aktie veräußern wollen.
Unabhängig von einem Aktienerwerb bietet der Club auch zeitlich begrenzte Mitgliedschaftsmodelle an, deren Konditionen im Sekretariat erfragbar sind.
 Mitgliedschaftsformen |

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Mitgliedsbeitrag
in Euro |
Aktienerwerb |
Verbands-
beiträge |
Sonstiges |
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Ordent-
liche
Mitglied-
schaft
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960,00 |
erforderlich
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€ 21,50 |
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Außerordentliche
Mitgliedschaft
(max. 2 volle
Kalenderjahre) |
960,00 |
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€ 21,50 |
begrenzte Anzahl |
zeitlich unbegrenzte
außerordentliche
Mitgliedschaft |
960,00 |
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€ 21,50 |
Jahresaufschlag z.Zt. € 400 |
| Zweitmitglied |
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€ 21,50 |
Jeweils der hälftige Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitglieds |
Passives
Mitglied |
440,00 |
erforderlich |
€ 21,50 |
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Jugendliche
bis vollendetes
12. Lebensjahr |
100,00 |
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entfällt |
Gilt bis zu dem Jahr, in dem
der 12. Geb. gefeiert wird. |
Jugendliche
13. bis vollendetes
21. Lebensjahr |
130,00 |
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entfällt |
Gilt vom Jahr des 13. Geb.
bis zu dem Jahr, in dem
der 21. Geb. gefeiert wird. |
Jugendliche in
Ausbildung
22.-28. Lebensjahr |
260,00 |
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€ 21,50 |
Gilt vom Jahr des 22. Geb.
bis zu dem Jahr, in dem
der 28. Geb. gefeiert wird. |
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